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Photovoltaik-Anlagen

Neben dem KfW-Förderprogramm unterstützt der Bund Anlagenbetreiber mit einer Einspeisevergütung: Über das Erneuerbare-Energien-Gesetz werden damit alle Betreiber von Photovoltaik-Anlagen, die Solarstrom in das öffentliche Stromnetz einspeisen, mit einer festen Vergütung gefördert. Wie hoch diese Förderung ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab: der Leistung der PV-Anlage in Kilowatt Peak (kWp), der Art der Aufstellung (zum Beispiel Dach- oder Freiflächenanlagen) und dem Zeitpunkt der Installation. Die Einspeisevergütung sichert dem Unternehmen garantierte Einnahmen über einen Zeitraum von 20 Jahren. Somit fördert die Einspeisevergütung nicht die Errichtung der PV-Anlage, sondern deren langfristigen Betrieb.

Die Vergütungssätze ändern sich kontinuierlich. Jeden Monat sinkt die Einspeisevergütung für Neuanlagen um einen festen Betrag, die sogenannte Basisdegression. Aktuell sind dies 0,4 Prozent/Monat. Dieser Degressionsfaktor wird abhängig vom Einhalten des Zubaukorridors weiter erhöht oder ausgesetzt. Grundsätzlich gilt: Je mehr Photovoltaik-Anlagen in Deutschland insgesamt installiert sind, desto niedriger sind die Vergütungssätze. Da gleichzeitig die Strompreise immer weiter ansteigen, empfiehlt es sich, den erzeugten Strom im Unternehmen selbst zu verbrauchen. Der Eigenverbrauch kann die Energiekosten deutlich senken. Dazu kommt: Betreiber einer Photovoltaik-Anlage mit einer Nennleistung von mehr als 30 kW müssen von ihrem Energieversorger die Erlaubnis erhalten, den Strom ins Netz einzuspeisen. Unternehmen, die ihren Strom selbst nutzen, ersparen sich diese Verhandlungen.

Mit dem KfW-Förderprogramm "Standard" - Photovoltaik  werden Vorhaben zur Nutzung Erneuerbarer Energien für die Stromerzeugung, für die kombinierte Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie von Maßnahmen zur Integration Erneuerbarer Energien in das Energiesystem unterstützt. Förderfähig sind u.a. Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen.

Antragsberechtigt sind für Investitionen in Deutschland u. a. Privatunternehmen und öffentliche Unternehmen aus dem In- und Ausland, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine, Freiberufler sowie Landwirte.

Im Ausland werden deutsche Privatunternehmen und deren ausländische Tochtergesellschaften, Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland sowie in Deutschland tätige Freiberufler gefördert.

Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Nettoinvestitionskosten finanziert werden, maximal 50 Mio. Euro pro Vorhaben. grundsätzlich werden Laufzeiten von 5, 10 oder 20 Jahren gewährt. Die einzelnen Konditionen sind von den wirtschaftlichen Verhältnissen und den Sicherheiten des Antragstellers abhängig. Unternehmen, die eine Photovoltaik-Anlage errichten wollen, müssen beim KfW Kredit mit einem effektiven Jahreszins ab 1,05 Prozent jedoch deutlich weniger Zinsen zahlen als bei üblichen Bankkrediten.

Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln (Kredite, Zulagen und Zuschüsse) ist unter Beachtung der EU-Beihilfegrenzen möglich.

Zahlreiche Bundesländer, Städte und Gemeinden fördern den Ausbau der Solarenergie durch Programme und Zuschüsse. Einige dieser Förderprogramme ermöglichen auch die Finanzierung eines Solarspeichers, der ungenutzten Solarstrom für Bedarfszeiten aufbewahrt – eine entsprechende Förderung des Bundes lief Ende des Jahres 2018 aus. Um zu erfahren, welche Fördermöglichkeiten auf regionaler und lokaler Ebene bestehen, können Unternehmen direkt bei ihrer Landesregierung oder Kommune nachfragen. Einen Überblick über alle Finanzhilfen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene finden Unternehmer auch online in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Quelle: E.ON Energie Deutschland GmbH

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